Canton
Possibilité de prendre position du 25.05.2022 au 12.06.2022!
Die Vernehmlassungsfrist zum Fahrplanentwurf 2023 ist am 12. Juni 2022 abgelaufen. Wegen des engen Zeitplans zur Umsetzung der Fahrplanänderungen können nachträglich eintreffende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausserhalb dieser Frist können Sie begründete Begehren für Verbesserungen am Fahrplan dem Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St.Gallen einreichen. Diese Vorschläge versuchen wir in die Überlegungen für zukünftige Angebotskonzepte und -entwicklungen einzubeziehen, wenn sie einem übergeordneten Kundenbedürfnis entsprechen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und finanzierbar sind.
Ob Ihr Anliegen berücksichtigt werden kann, erfahren Sie im Bericht zum Fahrplanverfahren 2023, welcher ab Herbst 2022 auf https://www.sg.ch/verkehr/oeffentlicher-verkehr/fahrplanprozess/fahrplanwechsel.html publiziert wird.
Wir danken für Ihr Interesse am öffentlichen Verkehr.
Kanton St.Gallen, Amt für öffentlichen Verkehr
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen